Pressemitteilung 30.11.2019
Hiermit geben wir das Ende der Hausbesetzung in der Burgstraße 36 in Flensburg bekannt.
Wir sehen die Erfolge der Besetzung darin, dass die Spekulation mit Wohnraum und das Problem der Wohnungsnot wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind.
In Gesprächen mit Vertreter*innen der verantwortlichen Stellen konnten hierzu bereits verschiedene Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Es werden weitere Gespräche stattfinden.
Zudem konnten konkret Wohnungen für akut betroffene Menschen gefunden werden.
Auch, wenn die Stadt weiterhin der Meinung ist, dass der Verkauf von städtischem Eigentum an private Investor*innen eine gute Idee sei, steht die deutliche Kritik an dieser Vorgehensweise im Raum, die von vielen Menschen in Flensburg geteilt wird. Eine breite Öffentlichkeit wurde somit geschaffen, die die Stadt an ihre Verantwortung für die Menschen in Flensburg erinnert.
Der Ausverkauf der Stadt ist und bleibt keine Lösung!
Befristete Preisbindungen im Sinne der sozialen Wohnraumförderung in Kaufverträgen sorgen zwar für eine gewisse Zeit dafür, dass Menschen, die finanziell und sozial abgehängt wurden, Wohnungen im niedrigen Preissegment erhalten können. Allerdings ist nach Ablauf des Zeitraumes sowohl die Immobilie als auch die Garantie auf Sozialwohnungen dahin. Investor*innen wird so weiterhin freie Hand gelassen, was die Wohnungsmarktsituation erheblich verschärft.
Die Entscheidung, das Haus nicht für andere wertvolle Projekte zu nutzen, wurde in Absprache mit allen Beteiligten getroffen, da wir der Schaffung der neuen und benötigten Räumlichkeiten für die Kindertagesstätte und den Kinderschutzbund auf dem Nachbargrundstück, sowie für neuen, bezahlbaren Wohnraum für Menschen im SGBII-Bezug in der Burgstraße 36 positiv gegenüber stehen.
Zu diesem Zweck wurde seitens des Käufers die Sanierung des Hauses für den Zeitraum von Dezember 2019 bis April 2020 terminiert.
Unsere Forderung „Leerstand zu Wohnraum“ wurde von den Entscheidungsträger*innen als Handlungsaufforderung verstanden und soll in Zukunft durch eine bessere Zusammenarbeit der Stellen für Stadtsanierung und Wohnhilfen umgesetzt werden. Durch sogenannte Einweisungsverfügungen können Zwischennutzungen von Leerstand zugunsten von akut in Wohnungsnot oder Wohnung- bzw. Obdachlosigkeit geratene Personen ermöglicht werden. Diese Möglichkeit wurde erst im Laufe der Gespräche erkannt und hat bereits erste Früchte getragen.
Die Zusage der Stadt, eine erneute Wohungsmarktanalyse noch im ersten Quartal des neuen Jahres in Auftrag zu geben, kann ergänzend für politische Antworten auf die derzeitige und zukünftige Problemlage sorgen.
Die Oberbürgermeisterin hat zudem zugesagt, die privaten Eigentümer*innen von Leerstand in Flensburg anzuschreiben, mit der Intention auch diese Leerstände zu beenden.
Damit ist zweifellos ersichtlich, dass Hausbesetzungen durch einfache Verhandlungsgespräche auf Augenhöhe im Hinblick auf dringende politische Notwendigkeiten nicht so enden müssen, wie in dem ehemals besetzen Wohn- und Kulturprojekt Luftschlossfabrik am Harniskai, welches durch immens kostspielige und gewalttätige Ordnungsmaßnahmen beendet wurde.
In den Gesprächen wurde deutlich, dass die bestehenden Angebote der Stadt für von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffene Menschen unter Anderem aufgrund von Berührungsängsten mit offiziellen Stellen nicht alle Betroffenen erreichen. Hier sollten alternative Konzepte erarbeitet werden.
Wir möchten an dieser Stelle den zahlreichen Menschen danken, die uns in den letzten zwei Monaten der Besetzungsphase durch Solidaritätsbekundungen, direkte Aktionen und andere Formen der Unterstützung geholfen haben, unseren Forderungen Ausdruck zu verleihen.
Sowohl die politischen Entscheidungsträger, als auch der Investor werden sich unter den Augen der Öffentlichkeit nun an ihren Zusagen messen lassen müssen, denn die Problemlage ist damit bei weitem noch nicht entschärft. Dafür kommen Interessierte, Unterstützer*innen und direkt Betroffene erneut mit der Stadt ins Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
B 36